Einleitung
Ein Unternehmen, das rote Zahlen schreibt, ist nicht automatisch wertlos. In vielen Fällen liegen hinter den Verlusten Vermögenswerte, Kundenstämme, Marktpositionen oder strategische Vorteile, die eine nähere Prüfung wirtschaftlich interessant machen können. Die entscheidende Frage lautet: Was ist der Substanzwert im Vergleich zum Ertragswert – und lassen sich die Verlustursachen realistisch beheben?
1. Substanzwert vs. Ertragswert
Zwei Bewertungsperspektiven
| Perspektive | Bewertungsansatz | Relevanz bei Verlustunternehmen |
|---|---|---|
| Ertragswert | Basiert auf zukünftigen Gewinnen/Cashflows | Niedrig oder negativ, wenn das Unternehmen Verluste macht |
| Substanzwert | Basiert auf vorhandenen Vermögenswerten | Kann deutlich über dem Ertragswert liegen |
| Liquidationswert | Nettowert bei sofortigem Verkauf aller Assets | Untergrenze der Bewertung [1] |
| Strategischer Wert | Wert für einen spezifischen Käufer (Synergien) | Kann über beiden liegen |
Formel: Substanzwert (Kalkulationsbeispiel)
Substanzwert = Summe aller Vermögensgegenstände (Zeitwert)
– Summe aller Verbindlichkeiten
– Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten
Beispiel:
| Position | Buchwert | Zeitwert |
|---|---|---|
| Immobilien | 500.000 € | 800.000 € |
| Maschinen und Anlagen | 200.000 € | 120.000 € |
| Warenbestand | 150.000 € | 100.000 € |
| Forderungen | 80.000 € | 60.000 € |
| Summe Aktiva | 930.000 € | 1.080.000 € |
| Verbindlichkeiten | -400.000 € | -400.000 € |
| Substanzwert | 530.000 € | 680.000 € |
Obwohl das Unternehmen möglicherweise jährlich 50.000 € Verlust macht (Ertragswert negativ), beträgt der Substanzwert 680.000 €.
2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Kauf eines Verlustunternehmens sinnvoll sein?
Szenarien mit Potenzial
| Szenario | Warum kaufenswert | Typischer Preis |
|---|---|---|
| Wertvolle Immobilien im Besitz | Betriebsimmobilie über Marktwert | Substanzwert – Sanierungskosten |
| Bestehende Kundenverträge | Wiederkehrende Umsätze ab Tag 1 | 0,5–2x jährlich wiederkehrende Umsätze |
| Lizenzen und Genehmigungen | Schwer zu beschaffen (z. B. Apotheke, Konzessionen) | Wert der Lizenz + Restsubstanz |
| Marke und Reputation | Etablierter Name im Markt | Schwer zu quantifizieren |
| Steuerliche Verlustvorträge | Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen | Teilwert der Verlustvorträge |
| Fachkräfte / Know-how | Spezialisierte Mitarbeiter, die sonst nicht verfügbar wären | Rekrutierungskosten als Benchmark |
| Wettbewerbsbeseitigung | Marktanteil durch Übernahme des Wettbewerbers | Strategischer Wert |
Steuerliche Verlustvorträge im DACH-Raum
| Land | Regelung | Einschränkungen |
|---|---|---|
| Deutschland | Verlustvortrag unbegrenzt, aber Mindestbesteuerung: Nur 60 % des Gewinns > 1 Mio. € verrechenbar (§ 10d EStG) | Mantelkauf-Regelung (§ 8c KStG): Bei Anteilswechsel > 50 % vollständiger Verlust der Vorträge (Ausnahme: Stille-Reserven-Klausel) [2] |
| Österreich | Verlustvortrag unbegrenzt, max. 75 % des Gewinns verrechenbar | Ähnliche Einschränkungen bei Mantelkauf |
| Schweiz | Verlustvortrag 7 Jahre | Strengere zeitliche Begrenzung |
Hinweis: Der Kauf eines Unternehmens allein wegen der Verlustvorträge kann in allen drei Ländern steuerrechtlich problematisch sein (Mantelkauf-Regelung). Rein steuergetriebene Akquisitionen unterliegen regelmäßig einem erhöhten Prüfungsrisiko.
3. Verlustursachen analysieren
Vor dem Kauf sollte systematisch geprüft werden, warum das Unternehmen Verluste macht – und ob die Ursachen behebbar erscheinen.
Typische Verlustursachen und Behebbarkeit
| Ursache | Behebbar? | Aufwand | Beispiel |
|---|---|---|---|
| Überhöhte Inhabervergütung | Leicht | Gering | Inhaber zahlt sich 250.000 € statt marktüblich 120.000 € |
| Fehlende Digitalisierung | Mittel | Mittel | Manuelle Prozesse, kein CRM, veraltete IT |
| Falsche Preispolitik | Mittel | Gering–Mittel | Preise nicht an Kosten angepasst |
| Überbesetzung | Mittel | Mittel–Hoch | Soziale Bindung des Inhabers an Mitarbeiter |
| Veraltetes Produktangebot | Mittel–Schwer | Hoch | Markt hat sich verändert |
| Struktureller Marktverfall | Sehr schwer | Sehr hoch | Branche wird obsolet [3] |
| Reputationsschaden | Schwer | Hoch | Skandale, Produktrückrufe |
| Rechtsstreitigkeiten | Variabel | Variabel | Haftungsfälle, Patentstreitigkeiten |
Bereinigte Gewinn-Analyse (Normalized Earnings)
Um den tatsächlichen wirtschaftlichen Ertrag eines Verlustunternehmens zu ermitteln, müssen nicht-operative und einmalige Posten bereinigt werden:
Ausgewiesener Verlust: -80.000 €
+ Überhöhte Inhabervergütung: +100.000 €
+ Einmalige Rechtskosten: +30.000 €
+ Private Ausgaben über Firma: +25.000 €
– Notwendige Ersatzinvestitionen: -40.000 €
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Bereinigter Gewinn: +35.000 €
4. Risiken beim Kauf von Verlustunternehmen
Checkliste der Hauptrisiken
1. Verdeckte Verbindlichkeiten: Nicht bilanzierte Haftungen, Garantieverpflichtungen, Steuernachforderungen
2. Mitarbeiterprobleme: Schlüsselpersonen verlassen das Unternehmen nach Übernahme
3. Kundenverlust: Kunden waren an den alten Inhaber gebunden
4. Investitionsstau: Tatsächlicher Investitionsbedarf höher als eingeschätzt
5. Umweltaltlasten: Besonders bei Produktions- und Industriebetrieben
6. Restrukturierungskosten: Sozialplanpflicht bei Personalabbau (DE: ab 20 Mitarbeiter)
Asset Deal vs. Share Deal bei Verlustunternehmen
| Aspekt | Asset Deal | Share Deal |
|---|---|---|
| Haftung für Altlasten | Grundsätzlich nicht (Ausnahme: § 75 AO) | Ja, vollständig |
| Verlustvorträge | Gehen verloren | Gehen über (mit Einschränkungen) |
| Verträge | Müssen neu verhandelt werden | Bleiben bestehen |
| Kaufpreiszuordnung | Auf einzelne Assets möglich | Nur Gesamtkaufpreis |
| Steuerliche Abschreibung | Auf Kaufpreis möglich | Auf bestehende Buchwerte begrenzt |
| Typische Tendenz bei Verlustunternehmen | Häufig vorteilhaft, wenn Altlasten begrenzt werden sollen | Eher relevant bei wichtigen Vertrags-/Lizenzbeziehungen |
5. Praxisbeispiel: Kauf eines verlustbringenden Gastrobetriebs
Ausgangssituation:
Ein Restaurant mit 80 Sitzplätzen in guter Innenstadtlage verzeichnet seit 2 Jahren Verluste von ca. 60.000 € p.a. Der Inhaber (68 Jahre) möchte aus Altersgründen verkaufen.
Finanzielle Eckdaten (Kalkulationsbeispiel):
| Position | Wert |
|---|---|
| Jahresumsatz | 450.000 € |
| EBITDA (ausgewiesen) | -60.000 € |
| Inhabervergütung (inkl. privater Nutzung) | 140.000 € |
| Bereinigtes EBITDA | +40.000 € (nach Bereinigung) |
| Mietvertrag (Restlaufzeit 8 Jahre) | Günstig: 2.500 €/Monat (marktüblich wären ca. 4.500 €/Monat für die Lage) |
| Küchenausstattung (Zeitwert) | 80.000 € |
| Inventar (Zeitwert) | 30.000 € |
| Gaststättenkonzession | Vorhanden |
Kaufpreisverhandlung:
Ertragswert (bei -60.000 € EBITDA): ≈ 0 € (negativ)
Bereinigter Ertragswert (40.000 € × 3): ≈ 120.000 €
Substanzwert (Ausstattung + Inventar): ≈ 110.000 €
Wert des günstigen Mietvertrags (8 Jahre): ≈ 192.000 € (24.000 €/Jahr Ersparnis × 8)
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Geschätzter Gesamtwert: ≈ 200.000–300.000 €
Verhandelter Kaufpreis: 250.000 €
Turnaround-Plan des Käufers (Kalkulationsbeispiel):
- Neue Speisekarte und Preisanpassung: +60.000 € Umsatz
- Digitalisierung (Online-Bestellung, Social Media): +40.000 € Umsatz
- Personaloptimierung: -30.000 € Kosten
- Inhabervergütung marktüblich (80.000 €): -60.000 € Kosten
Prognostiziertes EBITDA nach Turnaround: 130.000 € (Kalkulationsbeispiel)
ROI: 130.000 € / 250.000 € = 52 % p.a. (vor Steuern und Finanzierung)
Zusammenfassung und Einordnung
1. Verluste bedeuten nicht automatisch Wertlosigkeit. Substanzwerte, Kundenbeziehungen, Lizenzen oder günstige Verträge können eine vertiefte Prüfung rechtfertigen.
2. Die Ursachen der Verluste sind der zentrale Prüfpunkt. Wenn sie vor allem strukturell oder marktbedingt sind, steigt das Risiko erheblich.
3. Bereinigte Zahlen können für die Einordnung hilfreicher sein als ausgewiesene Verluste allein. Welche Bereinigungen vertretbar sind, sollte jedoch kritisch geprüft werden.
4. Ein Asset Deal kann in vielen Konstellationen Vorteile haben, insbesondere zur Begrenzung unbekannter Altlasten. Ob er sinnvoller ist als ein Share Deal, hängt aber stark von Verträgen, Lizenzen und steuerlichen Effekten ab.
5. Der Substanzwert ist oft ein wichtiger Referenzpunkt, ersetzt aber nicht die Prüfung von Restrukturierungskosten, Investitionsbedarf und Marktaussichten.
6. Für einen Turnaround ist zusätzlicher Kapitalbedarf häufig realistisch. Bandbreiten wie 20–50 % des Kaufpreises sind nur grobe Erfahrungswerte und sollten individuell plausibilisiert werden.
Quellen
- Gesetze im Internet – Insolvenzordnung (InsO) (2026-01-01)
- Gesetze im Internet – Körperschaftsteuergesetz (KStG) (2026-01-01)
- Statistisches Bundesamt – Gewerbemeldungen und Insolvenzen (2026-03-01)