Einleitung

Ein Unternehmen, das rote Zahlen schreibt, ist nicht automatisch wertlos. In vielen Fällen liegen hinter den Verlusten Vermögenswerte, Kundenstämme, Marktpositionen oder strategische Vorteile, die eine nähere Prüfung wirtschaftlich interessant machen können. Die entscheidende Frage lautet: Was ist der Substanzwert im Vergleich zum Ertragswert – und lassen sich die Verlustursachen realistisch beheben?


1. Substanzwert vs. Ertragswert

Zwei Bewertungsperspektiven

PerspektiveBewertungsansatzRelevanz bei Verlustunternehmen
ErtragswertBasiert auf zukünftigen Gewinnen/CashflowsNiedrig oder negativ, wenn das Unternehmen Verluste macht
SubstanzwertBasiert auf vorhandenen VermögenswertenKann deutlich über dem Ertragswert liegen
LiquidationswertNettowert bei sofortigem Verkauf aller AssetsUntergrenze der Bewertung [1]
Strategischer WertWert für einen spezifischen Käufer (Synergien)Kann über beiden liegen

Formel: Substanzwert (Kalkulationsbeispiel)

Substanzwert = Summe aller Vermögensgegenstände (Zeitwert)
             – Summe aller Verbindlichkeiten
             – Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten

Beispiel:

PositionBuchwertZeitwert
Immobilien500.000 €800.000 €
Maschinen und Anlagen200.000 €120.000 €
Warenbestand150.000 €100.000 €
Forderungen80.000 €60.000 €
Summe Aktiva930.000 €1.080.000 €
Verbindlichkeiten-400.000 €-400.000 €
Substanzwert530.000 €680.000 €

Obwohl das Unternehmen möglicherweise jährlich 50.000 € Verlust macht (Ertragswert negativ), beträgt der Substanzwert 680.000 €.


2. Unter welchen Voraussetzungen kann der Kauf eines Verlustunternehmens sinnvoll sein?

Szenarien mit Potenzial

SzenarioWarum kaufenswertTypischer Preis
Wertvolle Immobilien im BesitzBetriebsimmobilie über MarktwertSubstanzwert – Sanierungskosten
Bestehende KundenverträgeWiederkehrende Umsätze ab Tag 10,5–2x jährlich wiederkehrende Umsätze
Lizenzen und GenehmigungenSchwer zu beschaffen (z. B. Apotheke, Konzessionen)Wert der Lizenz + Restsubstanz
Marke und ReputationEtablierter Name im MarktSchwer zu quantifizieren
Steuerliche VerlustvorträgeVerrechnung mit zukünftigen GewinnenTeilwert der Verlustvorträge
Fachkräfte / Know-howSpezialisierte Mitarbeiter, die sonst nicht verfügbar wärenRekrutierungskosten als Benchmark
WettbewerbsbeseitigungMarktanteil durch Übernahme des WettbewerbersStrategischer Wert

Steuerliche Verlustvorträge im DACH-Raum

LandRegelungEinschränkungen
DeutschlandVerlustvortrag unbegrenzt, aber Mindestbesteuerung: Nur 60 % des Gewinns > 1 Mio. € verrechenbar (§ 10d EStG)Mantelkauf-Regelung (§ 8c KStG): Bei Anteilswechsel > 50 % vollständiger Verlust der Vorträge (Ausnahme: Stille-Reserven-Klausel) [2]
ÖsterreichVerlustvortrag unbegrenzt, max. 75 % des Gewinns verrechenbarÄhnliche Einschränkungen bei Mantelkauf
SchweizVerlustvortrag 7 JahreStrengere zeitliche Begrenzung

Hinweis: Der Kauf eines Unternehmens allein wegen der Verlustvorträge kann in allen drei Ländern steuerrechtlich problematisch sein (Mantelkauf-Regelung). Rein steuergetriebene Akquisitionen unterliegen regelmäßig einem erhöhten Prüfungsrisiko.


3. Verlustursachen analysieren

Vor dem Kauf sollte systematisch geprüft werden, warum das Unternehmen Verluste macht – und ob die Ursachen behebbar erscheinen.

Typische Verlustursachen und Behebbarkeit

UrsacheBehebbar?AufwandBeispiel
Überhöhte InhabervergütungLeichtGeringInhaber zahlt sich 250.000 € statt marktüblich 120.000 €
Fehlende DigitalisierungMittelMittelManuelle Prozesse, kein CRM, veraltete IT
Falsche PreispolitikMittelGering–MittelPreise nicht an Kosten angepasst
ÜberbesetzungMittelMittel–HochSoziale Bindung des Inhabers an Mitarbeiter
Veraltetes ProduktangebotMittel–SchwerHochMarkt hat sich verändert
Struktureller MarktverfallSehr schwerSehr hochBranche wird obsolet [3]
ReputationsschadenSchwerHochSkandale, Produktrückrufe
RechtsstreitigkeitenVariabelVariabelHaftungsfälle, Patentstreitigkeiten

Bereinigte Gewinn-Analyse (Normalized Earnings)

Um den tatsächlichen wirtschaftlichen Ertrag eines Verlustunternehmens zu ermitteln, müssen nicht-operative und einmalige Posten bereinigt werden:

Ausgewiesener Verlust:                   -80.000 €
+ Überhöhte Inhabervergütung:           +100.000 €
+ Einmalige Rechtskosten:                +30.000 €
+ Private Ausgaben über Firma:            +25.000 €
– Notwendige Ersatzinvestitionen:         -40.000 €
──────────────────────────────────────────────────
Bereinigter Gewinn:                       +35.000 €

4. Risiken beim Kauf von Verlustunternehmen

Checkliste der Hauptrisiken

1. Verdeckte Verbindlichkeiten: Nicht bilanzierte Haftungen, Garantieverpflichtungen, Steuernachforderungen

2. Mitarbeiterprobleme: Schlüsselpersonen verlassen das Unternehmen nach Übernahme

3. Kundenverlust: Kunden waren an den alten Inhaber gebunden

4. Investitionsstau: Tatsächlicher Investitionsbedarf höher als eingeschätzt

5. Umweltaltlasten: Besonders bei Produktions- und Industriebetrieben

6. Restrukturierungskosten: Sozialplanpflicht bei Personalabbau (DE: ab 20 Mitarbeiter)

Asset Deal vs. Share Deal bei Verlustunternehmen

AspektAsset DealShare Deal
Haftung für AltlastenGrundsätzlich nicht (Ausnahme: § 75 AO)Ja, vollständig
VerlustvorträgeGehen verlorenGehen über (mit Einschränkungen)
VerträgeMüssen neu verhandelt werdenBleiben bestehen
KaufpreiszuordnungAuf einzelne Assets möglichNur Gesamtkaufpreis
Steuerliche AbschreibungAuf Kaufpreis möglichAuf bestehende Buchwerte begrenzt
Typische Tendenz bei VerlustunternehmenHäufig vorteilhaft, wenn Altlasten begrenzt werden sollenEher relevant bei wichtigen Vertrags-/Lizenzbeziehungen

5. Praxisbeispiel: Kauf eines verlustbringenden Gastrobetriebs

Ausgangssituation:

Ein Restaurant mit 80 Sitzplätzen in guter Innenstadtlage verzeichnet seit 2 Jahren Verluste von ca. 60.000 € p.a. Der Inhaber (68 Jahre) möchte aus Altersgründen verkaufen.

Finanzielle Eckdaten (Kalkulationsbeispiel):

PositionWert
Jahresumsatz450.000 €
EBITDA (ausgewiesen)-60.000 €
Inhabervergütung (inkl. privater Nutzung)140.000 €
Bereinigtes EBITDA+40.000 € (nach Bereinigung)
Mietvertrag (Restlaufzeit 8 Jahre)Günstig: 2.500 €/Monat (marktüblich wären ca. 4.500 €/Monat für die Lage)
Küchenausstattung (Zeitwert)80.000 €
Inventar (Zeitwert)30.000 €
GaststättenkonzessionVorhanden

Kaufpreisverhandlung:

Ertragswert (bei -60.000 € EBITDA):           ≈ 0 € (negativ)
Bereinigter Ertragswert (40.000 € × 3):       ≈ 120.000 €
Substanzwert (Ausstattung + Inventar):         ≈ 110.000 €
Wert des günstigen Mietvertrags (8 Jahre):     ≈ 192.000 € (24.000 €/Jahr Ersparnis × 8)
──────────────────────────────────────────────────
Geschätzter Gesamtwert:                        ≈ 200.000–300.000 €
Verhandelter Kaufpreis:                          250.000 €

Turnaround-Plan des Käufers (Kalkulationsbeispiel):

  • Neue Speisekarte und Preisanpassung: +60.000 € Umsatz
  • Digitalisierung (Online-Bestellung, Social Media): +40.000 € Umsatz
  • Personaloptimierung: -30.000 € Kosten
  • Inhabervergütung marktüblich (80.000 €): -60.000 € Kosten

Prognostiziertes EBITDA nach Turnaround: 130.000 € (Kalkulationsbeispiel)

ROI: 130.000 € / 250.000 € = 52 % p.a. (vor Steuern und Finanzierung)


Zusammenfassung und Einordnung

1. Verluste bedeuten nicht automatisch Wertlosigkeit. Substanzwerte, Kundenbeziehungen, Lizenzen oder günstige Verträge können eine vertiefte Prüfung rechtfertigen.

2. Die Ursachen der Verluste sind der zentrale Prüfpunkt. Wenn sie vor allem strukturell oder marktbedingt sind, steigt das Risiko erheblich.

3. Bereinigte Zahlen können für die Einordnung hilfreicher sein als ausgewiesene Verluste allein. Welche Bereinigungen vertretbar sind, sollte jedoch kritisch geprüft werden.

4. Ein Asset Deal kann in vielen Konstellationen Vorteile haben, insbesondere zur Begrenzung unbekannter Altlasten. Ob er sinnvoller ist als ein Share Deal, hängt aber stark von Verträgen, Lizenzen und steuerlichen Effekten ab.

5. Der Substanzwert ist oft ein wichtiger Referenzpunkt, ersetzt aber nicht die Prüfung von Restrukturierungskosten, Investitionsbedarf und Marktaussichten.

6. Für einen Turnaround ist zusätzlicher Kapitalbedarf häufig realistisch. Bandbreiten wie 20–50 % des Kaufpreises sind nur grobe Erfahrungswerte und sollten individuell plausibilisiert werden.

Quellen

  1. Gesetze im Internet – Insolvenzordnung (InsO) (2026-01-01)
  2. Gesetze im Internet – Körperschaftsteuergesetz (KStG) (2026-01-01)
  3. Statistisches Bundesamt – Gewerbemeldungen und Insolvenzen (2026-03-01)

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