Einleitung
Unternehmen in Liquidation oder Insolvenz können für Käufer wirtschaftlich interessant sein: niedrige Kaufpreise, vorhandene Infrastruktur und ein eingeführter Marktname sind mögliche Ansatzpunkte. [5] Gleichzeitig folgt der Kauf aus der Insolvenz eigenen Regeln, birgt spezifische Risiken und erfordert häufig schnelle Entscheidungen. Dieser Artikel erklärt die Möglichkeiten im DACH-Raum in vereinfachter Form.
1. Liquidation vs. Insolvenz – Begriffliche Abgrenzung
| Begriff | Bedeutung | Kaufmöglichkeit |
|---|---|---|
| Freiwillige Liquidation | Gesellschafter beschließen die Auflösung | Kauf einzelner Assets oder des gesamten Geschäftsbetriebs |
| Regelinsolvenz | Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverwalter übernimmt | Kauf aus der Insolvenzmasse, häufig als Asset Deal [3] |
| Eigenverwaltung | Schuldner bleibt unter Aufsicht in Kontrolle | Kauf als übertragene Sanierung |
| Schutzschirmverfahren (DE) | 3 Monate Schutz, Schuldner erstellt Sanierungsplan | Kauf oder Beteiligung möglich |
| Sanierungsverfahren (AT) | Schuldner bietet Gläubigern Quote an | Kauf einzelner Teile oder Beteiligung |
2. Kaufformen bei Insolvenz
Asset Deal (übertragene Sanierung)
Der häufigste Weg: Der Insolvenzverwalter verkauft einzelne Vermögensgegenstände oder den gesamten Geschäftsbetrieb.
| Aspekt | Details |
|---|---|
| Was wird gekauft | Maschinen, Inventar, Kundenverträge, Marke, Mitarbeiter |
| Was wird nicht übernommen | Schulden, Altverbindlichkeiten (mit Ausnahmen) |
| § 613a BGB (DE) | Arbeitsverhältnisse können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Käufer übergehen [1] |
| Kaufpreisfindung | Verhandlung mit Insolvenzverwalter, ggf. Bieterverfahren |
| Typischer Kaufpreis | 20–60 % des Substanzwerts |
Die Werte in dieser Tabelle basieren auf Branchenschätzungen, Praxiserfahrungswerten und marktüblichen Angaben.
Vorteile des Kaufs aus der Insolvenz
| Vorteil | Erklärung |
|---|---|
| Niedriger Kaufpreis | Weit unter Marktwert |
| Keine Altschulden | Asset Deals reduzieren häufig die direkte Übernahme von Verbindlichkeiten, jedoch nicht ausnahmslos |
| Möglichkeit zur Neustrukturierung | Verträge, Personal, Prozesse neu gestalten |
| Vorhandene Infrastruktur | Maschinen, Räume, IT sofort nutzbar |
| Eingeführter Marktname | Kundenbasis und Reputation vorhanden |
Risiken
| Risiko | Erklärung |
|---|---|
| Zeitdruck | Insolvenzverwalter drängen auf schnelle Entscheidung |
| Begrenzte Due Diligence | Weniger Informationen verfügbar |
| § 613a BGB | Arbeitsrechtliche Übergangsfolgen sind im Einzelfall gesondert zu prüfen [1][2] |
| Kein Gewährleistung | Kauf häufig „wie besehen" und mit eingeschränkten Garantien |
| Imageproblem | Insolvenz kann Kunden und Lieferanten verunsichern |
| § 75 AO | Steuerliche Haftungsfragen können bei Übernahme des Geschäftsbetriebs relevant werden |
3. Der Kaufprozess Schritt für Schritt
| Phase | Zeitraum | Aufgabe |
|---|---|---|
| 1. Identifikation | Laufend | Insolvenzbekanntmachungen monitoren |
| 2. Erstansprache | 1–3 Tage | Kontakt zum Insolvenzverwalter |
| 3. Informationsphase | 1–2 Wochen | Verfügbare Unterlagen sichten |
| 4. Schnell-Due-Diligence | 1–2 Wochen | Fokussierte Prüfung der wesentlichen Punkte |
| 5. Angebot | 1 Woche | Verbindliches Kaufangebot abgeben |
| 6. Verhandlung | 1–2 Wochen | Konditionen mit Verwalter und Gläubigerausschuss |
| 7. Genehmigung | 1–2 Wochen | Zustimmung des Gläubigerausschusses |
| 8. Closing | 1–2 Wochen | Übergabe und Kaufpreiszahlung |
| Gesamtdauer | 4–8 Wochen | Deutlich schneller als reguläre Übernahmen |
Die Werte in dieser Tabelle basieren auf Branchenschätzungen, Praxiserfahrungswerten und marktüblichen Angaben.
Informationsquellen für Insolvenzverkäufe
| Quelle | Land | Details |
|---|---|---|
| insolvenzbekanntmachungen.de | DE | Offizielle Bekanntmachungen aller Insolvenzverfahren [4] |
| Edikt.justiz.gv.at | AT | Österreichische Insolvenzdatei |
| SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) | CH | Publikation von Konkursen |
| Insolvenzverwalter direkt | DACH | Viele große Kanzleien veröffentlichen Verkaufsangebote |
4. Rechenbeispiel: Kauf aus der Insolvenz
Szenario (Kalkulationsbeispiel)
Ein Metallverarbeitungsbetrieb mit 25 Mitarbeitern ist insolvent.
Vermögenswerte:
| Position | Buchwert | Schätzwert (Liquidation) | Fortführungswert |
|---|---|---|---|
| CNC-Maschinen (5 Stück) | 400.000 € | 200.000 € | 300.000 € |
| Werkzeug und Formen | 100.000 € | 30.000 € | 80.000 € |
| Warenbestand | 80.000 € | 40.000 € | 65.000 € |
| Kundenbeziehungen | 0 € (nicht bilanziert) | 0 € | 150.000 € (geschätzt) |
| Mietvertrag (günstig, 5 J.) | 0 € | 0 € | 100.000 € (Wertvorteil) |
| Gesamt | 580.000 € | 270.000 € | 695.000 € |
Kaufpreis-Verhandlung:
Insolvenzverwalter-Bewertung: 350.000 € (Fortführungswert abzgl. Risikoabschlag)
Käufer-Angebot: 250.000 €
Verhandlungsergebnis: 300.000 €
Zusätzliche Kosten nach Übernahme (Kalkulationsbeispiel):
| Position | Betrag |
|---|---|
| Personalkosten Übergang (1 Monat) | 60.000 € |
| Betriebsmittel und Anlauf | 40.000 € |
| Rechts- und Beratungskosten | 20.000 € |
| Working Capital | 80.000 € |
| Gesamtinvestition | 500.000 € |
Erwartetes EBITDA nach Turnaround (12 Monate): 180.000 € (Kalkulationsbeispiel)
ROI: 180.000 / 500.000 = 36 % p.a. (bei erfolgreichem Turnaround, Kalkulationsbeispiel)
5. Praxisbeispiel: Kauf einer Bäckereikette aus der Insolvenz
Ausgangssituation:
Eine Bäckereikette mit 5 Filialen und 30 Mitarbeitern meldet Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter sucht einen Käufer für den Geschäftsbetrieb.
Insolvenzursachen:
- Überdimensionierte Produktion für aktuelle Filialzahl
- Hohe Mietkosten in 2 von 5 Filialen
- Managementfehler des Inhabers (fehlende Kostenkontrolle)
Kaufentscheidung (Kalkulationsbeispiel):
| Entscheidung | Details |
|---|---|
| Gekauft | 3 von 5 Filialen (die profitablen), Produktionsanlage, Marke |
| Nicht gekauft | 2 verlustbringende Filialen (hohe Miete) |
| Mitarbeiter | 22 von 30 übernommen |
| Kaufpreis | 180.000 € (Verhandlung mit Insolvenzverwalter) |
| Zusätzliches Kapital | 70.000 € (Betriebsmittel, Renovierung) |
Ergebnis nach 1 Jahr:
- Umsatz: 900.000 € (statt 1.200.000 € bei 5 Filialen)
- EBITDA: 120.000 € (statt -40.000 € vor Insolvenz)
- ROI: 120.000 / 250.000 = 48 % p.a. (Kalkulationsbeispiel)
Zusammenfassung und Einordnung
1. Der Kauf aus der Insolvenz kann in bestimmten Situationen wirtschaftlich interessant sein, setzt aber ein belastbares Verständnis der Insolvenzursachen und des operativen Neustarts voraus.
2. Ein Asset Deal wird häufig als vorteilhafte Struktur eingeordnet. Ob er im Einzelfall tatsächlich Risiken reduziert, hängt jedoch stark von arbeitsrechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Besonderheiten ab.
3. Zeitdruck ist in Insolvenzverfahren oft real. Das spricht für einen fokussierten Prüfprozess, nicht aber für eine verkürzte Risikobetrachtung.
4. Arbeitsrechtliche Folgen, insbesondere im Zusammenhang mit § 613a BGB [1], sollten stets individuell geprüft werden. Pauschale Aussagen zur Übernahme von Arbeitsverhältnissen greifen regelmäßig zu kurz.
5. Zusätzlicher Kapitalbedarf nach der Übernahme ist häufig erheblich. Bandbreiten wie 50–100 % des Kaufpreises sind nur grobe Erfahrungswerte und müssen zur konkreten Situation passen.
6. Spezialisierte rechtliche und steuerliche Beratung kann bei Insolvenzkäufen besonders sinnvoll sein. Das gilt vor allem dann, wenn Haftungsfragen, Mitarbeiterübernahme oder komplexe Verwertungsstrukturen im Raum stehen.
Quellen
- § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
- IHK Frankfurt – Betriebsübergang (2025-06-01)
- Gesetze im Internet – Insolvenzordnung (InsO) (2026-01-01)
- Statistisches Bundesamt – Gewerbemeldungen und Insolvenzen (2026-03-01)
- Statistisches Bundesamt – Unternehmensinsolvenzen 2025 (+10,3 %) (2026-03-13)