Einleitung

Unternehmen in Liquidation oder Insolvenz können für Käufer wirtschaftlich interessant sein: niedrige Kaufpreise, vorhandene Infrastruktur und ein eingeführter Marktname sind mögliche Ansatzpunkte. [5] Gleichzeitig folgt der Kauf aus der Insolvenz eigenen Regeln, birgt spezifische Risiken und erfordert häufig schnelle Entscheidungen. Dieser Artikel erklärt die Möglichkeiten im DACH-Raum in vereinfachter Form.


1. Liquidation vs. Insolvenz – Begriffliche Abgrenzung

BegriffBedeutungKaufmöglichkeit
Freiwillige LiquidationGesellschafter beschließen die AuflösungKauf einzelner Assets oder des gesamten Geschäftsbetriebs
RegelinsolvenzZahlungsunfähigkeit, Insolvenzverwalter übernimmtKauf aus der Insolvenzmasse, häufig als Asset Deal [3]
EigenverwaltungSchuldner bleibt unter Aufsicht in KontrolleKauf als übertragene Sanierung
Schutzschirmverfahren (DE)3 Monate Schutz, Schuldner erstellt SanierungsplanKauf oder Beteiligung möglich
Sanierungsverfahren (AT)Schuldner bietet Gläubigern Quote anKauf einzelner Teile oder Beteiligung

2. Kaufformen bei Insolvenz

Asset Deal (übertragene Sanierung)

Der häufigste Weg: Der Insolvenzverwalter verkauft einzelne Vermögensgegenstände oder den gesamten Geschäftsbetrieb.

AspektDetails
Was wird gekauftMaschinen, Inventar, Kundenverträge, Marke, Mitarbeiter
Was wird nicht übernommenSchulden, Altverbindlichkeiten (mit Ausnahmen)
§ 613a BGB (DE)Arbeitsverhältnisse können unter bestimmten Voraussetzungen auf den Käufer übergehen [1]
KaufpreisfindungVerhandlung mit Insolvenzverwalter, ggf. Bieterverfahren
Typischer Kaufpreis20–60 % des Substanzwerts

Die Werte in dieser Tabelle basieren auf Branchenschätzungen, Praxiserfahrungswerten und marktüblichen Angaben.

Vorteile des Kaufs aus der Insolvenz

VorteilErklärung
Niedriger KaufpreisWeit unter Marktwert
Keine AltschuldenAsset Deals reduzieren häufig die direkte Übernahme von Verbindlichkeiten, jedoch nicht ausnahmslos
Möglichkeit zur NeustrukturierungVerträge, Personal, Prozesse neu gestalten
Vorhandene InfrastrukturMaschinen, Räume, IT sofort nutzbar
Eingeführter MarktnameKundenbasis und Reputation vorhanden

Risiken

RisikoErklärung
ZeitdruckInsolvenzverwalter drängen auf schnelle Entscheidung
Begrenzte Due DiligenceWeniger Informationen verfügbar
§ 613a BGBArbeitsrechtliche Übergangsfolgen sind im Einzelfall gesondert zu prüfen [1][2]
Kein GewährleistungKauf häufig „wie besehen" und mit eingeschränkten Garantien
ImageproblemInsolvenz kann Kunden und Lieferanten verunsichern
§ 75 AOSteuerliche Haftungsfragen können bei Übernahme des Geschäftsbetriebs relevant werden

3. Der Kaufprozess Schritt für Schritt

PhaseZeitraumAufgabe
1. IdentifikationLaufendInsolvenzbekanntmachungen monitoren
2. Erstansprache1–3 TageKontakt zum Insolvenzverwalter
3. Informationsphase1–2 WochenVerfügbare Unterlagen sichten
4. Schnell-Due-Diligence1–2 WochenFokussierte Prüfung der wesentlichen Punkte
5. Angebot1 WocheVerbindliches Kaufangebot abgeben
6. Verhandlung1–2 WochenKonditionen mit Verwalter und Gläubigerausschuss
7. Genehmigung1–2 WochenZustimmung des Gläubigerausschusses
8. Closing1–2 WochenÜbergabe und Kaufpreiszahlung
Gesamtdauer4–8 WochenDeutlich schneller als reguläre Übernahmen

Die Werte in dieser Tabelle basieren auf Branchenschätzungen, Praxiserfahrungswerten und marktüblichen Angaben.

Informationsquellen für Insolvenzverkäufe

QuelleLandDetails
insolvenzbekanntmachungen.deDEOffizielle Bekanntmachungen aller Insolvenzverfahren [4]
Edikt.justiz.gv.atATÖsterreichische Insolvenzdatei
SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt)CHPublikation von Konkursen
Insolvenzverwalter direktDACHViele große Kanzleien veröffentlichen Verkaufsangebote

4. Rechenbeispiel: Kauf aus der Insolvenz

Szenario (Kalkulationsbeispiel)

Ein Metallverarbeitungsbetrieb mit 25 Mitarbeitern ist insolvent.

Vermögenswerte:

PositionBuchwertSchätzwert (Liquidation)Fortführungswert
CNC-Maschinen (5 Stück)400.000 €200.000 €300.000 €
Werkzeug und Formen100.000 €30.000 €80.000 €
Warenbestand80.000 €40.000 €65.000 €
Kundenbeziehungen0 € (nicht bilanziert)0 €150.000 € (geschätzt)
Mietvertrag (günstig, 5 J.)0 €0 €100.000 € (Wertvorteil)
Gesamt580.000 €270.000 €695.000 €

Kaufpreis-Verhandlung:

Insolvenzverwalter-Bewertung:     350.000 € (Fortführungswert abzgl. Risikoabschlag)
Käufer-Angebot:                   250.000 €
Verhandlungsergebnis:             300.000 €

Zusätzliche Kosten nach Übernahme (Kalkulationsbeispiel):

PositionBetrag
Personalkosten Übergang (1 Monat)60.000 €
Betriebsmittel und Anlauf40.000 €
Rechts- und Beratungskosten20.000 €
Working Capital80.000 €
Gesamtinvestition500.000 €

Erwartetes EBITDA nach Turnaround (12 Monate): 180.000 € (Kalkulationsbeispiel)

ROI: 180.000 / 500.000 = 36 % p.a. (bei erfolgreichem Turnaround, Kalkulationsbeispiel)


5. Praxisbeispiel: Kauf einer Bäckereikette aus der Insolvenz

Ausgangssituation:

Eine Bäckereikette mit 5 Filialen und 30 Mitarbeitern meldet Insolvenz an. Der Insolvenzverwalter sucht einen Käufer für den Geschäftsbetrieb.

Insolvenzursachen:

  • Überdimensionierte Produktion für aktuelle Filialzahl
  • Hohe Mietkosten in 2 von 5 Filialen
  • Managementfehler des Inhabers (fehlende Kostenkontrolle)

Kaufentscheidung (Kalkulationsbeispiel):

EntscheidungDetails
Gekauft3 von 5 Filialen (die profitablen), Produktionsanlage, Marke
Nicht gekauft2 verlustbringende Filialen (hohe Miete)
Mitarbeiter22 von 30 übernommen
Kaufpreis180.000 € (Verhandlung mit Insolvenzverwalter)
Zusätzliches Kapital70.000 € (Betriebsmittel, Renovierung)

Ergebnis nach 1 Jahr:

  • Umsatz: 900.000 € (statt 1.200.000 € bei 5 Filialen)
  • EBITDA: 120.000 € (statt -40.000 € vor Insolvenz)
  • ROI: 120.000 / 250.000 = 48 % p.a. (Kalkulationsbeispiel)

Zusammenfassung und Einordnung

1. Der Kauf aus der Insolvenz kann in bestimmten Situationen wirtschaftlich interessant sein, setzt aber ein belastbares Verständnis der Insolvenzursachen und des operativen Neustarts voraus.

2. Ein Asset Deal wird häufig als vorteilhafte Struktur eingeordnet. Ob er im Einzelfall tatsächlich Risiken reduziert, hängt jedoch stark von arbeitsrechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Besonderheiten ab.

3. Zeitdruck ist in Insolvenzverfahren oft real. Das spricht für einen fokussierten Prüfprozess, nicht aber für eine verkürzte Risikobetrachtung.

4. Arbeitsrechtliche Folgen, insbesondere im Zusammenhang mit § 613a BGB [1], sollten stets individuell geprüft werden. Pauschale Aussagen zur Übernahme von Arbeitsverhältnissen greifen regelmäßig zu kurz.

5. Zusätzlicher Kapitalbedarf nach der Übernahme ist häufig erheblich. Bandbreiten wie 50–100 % des Kaufpreises sind nur grobe Erfahrungswerte und müssen zur konkreten Situation passen.

6. Spezialisierte rechtliche und steuerliche Beratung kann bei Insolvenzkäufen besonders sinnvoll sein. Das gilt vor allem dann, wenn Haftungsfragen, Mitarbeiterübernahme oder komplexe Verwertungsstrukturen im Raum stehen.

Quellen

  1. § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
  2. IHK Frankfurt – Betriebsübergang (2025-06-01)
  3. Gesetze im Internet – Insolvenzordnung (InsO) (2026-01-01)
  4. Statistisches Bundesamt – Gewerbemeldungen und Insolvenzen (2026-03-01)
  5. Statistisches Bundesamt – Unternehmensinsolvenzen 2025 (+10,3 %) (2026-03-13)

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Finanz-, Rechts-, Steuer-, Anlage- oder Transaktionsberatung dar. Die genannten Beispiele, Bewertungsmethoden, Schwellenwerte und Einschätzungen sind vereinfachte Orientierungswerte. Sie können eine einzelfallbezogene Prüfung durch qualifizierte Fachberater nicht ersetzen. Ob eine konkrete Entscheidung wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich oder strategisch sinnvoll ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.