Eingaben

  • Der Rechner ist für Angestellte in Deutschland gedacht, nicht für Selbstständige, Beamte oder Geschäftsführer-Sonderfälle.
  • Bei privater Krankenversicherung, Einmalzahlungen, geldwerten Vorteilen oder individuellen Freibeträgen bleibt das Ergebnis eine Orientierung.
  • Steuerklassen III und V bilden vor allem den unterjährigen Arbeitnehmerabzug ab; die Jahressteuer kann in der Steuererklärung abweichen.

Wie wird gerechnet? · Methodik

Vereinfachte Orientierung nach Rechtsstand 2026 — ersetzt keine Steuerberatung.

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung abgezogen; übrig bleibt das Nettogehalt.

Netto (vereinfacht)
Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialabgaben (AN-Anteil)

Rechenweg & Annahmen

  • Der Rechner bildet Arbeitnehmerfälle über Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung 2026 ab.
  • Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden mit Arbeitnehmeranteilen 2026 und den gültigen Beitragsbemessungsgrenzen gerechnet.
  • Der Übergangsbereich von 603,01 EUR bis 2.000 EUR wird im Arbeitnehmer-Pfad mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen berücksichtigt.

Berechnungsmechanik

  • Das Brutto wird je nach Auswahl als Monats- oder Jahreswert interpretiert und intern auf Monats- und Jahresbasis parallel weitergerechnet.
  • Die Lohnsteuer basiert auf dem Einkommensteuertarif 2026 mit Grundfreibetrag, Progressionszonen und Reichensteuersatz; Steuerklasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
  • Steuerklasse III wird näherungsweise als Splitting über das halbe Jahreseinkommen gerechnet, Steuerklasse V und VI laufen über eine Variante ohne Grundfreibetrag.
  • Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird ein separates Steuerfundament mit Kinderfreibetrag für Soli/Kirche berechnet, damit Kinder unter 25 diese Zuschläge näherungsweise entlasten.
  • Der Zusatzbeitrag der Krankenkasse fließt in den Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherung ein; die Pflegeversicherung berücksichtigt Kinderzahl und den höheren Arbeitnehmeranteil in Sachsen.

Sozialversicherungslogik

  • Bis 603 EUR pro Monat behandelt der Rechner den Fall als Minijob ohne Arbeitnehmerabzüge in der Sozialversicherung, sofern kein RV-Opt-in modelliert wird.
  • Von 603,01 EUR bis 2.000 EUR pro Monat greift eine Midijob- bzw. Übergangsbereichslogik mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen auf Basis der 2026er Übergangsformel.
  • Oberhalb davon rechnet der Rechner reguläre Arbeitnehmeranteile für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Kranken- und Pflegeversicherung werden monatlich bei 5.812,50 EUR gedeckelt, Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 EUR.

Ausgabeverhalten

  • Der Primärwert `netSalary` folgt immer dem gewählten Eingabezeitraum; zusätzlich zeigt der Rechner das monatliche und jährliche Netto parallel an.
  • Steuern, Soli, Kirchensteuer und Sozialversicherungen werden in den Ergebnissen konsequent als Monatswerte ausgewiesen, auch wenn das Brutto als Jahreswert eingegeben wurde.
  • Status und Warnhinweise reagieren auf Minijob, Übergangsbereich, Beitragsbemessungsgrenzen, Steuerklasse III/VI, Sachsen und abweichenden Zusatzbeitrag.

Quellen & Prüfgrundlagen

Methodik & Quellen zuletzt geprüft: Juni 2026

Häufige Fragen

Bereit Geben Sie Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Netto im gewählten Zeitraum
--

Bruttogehalt und Nettogehalt für Angestellte in Deutschland 2026 realistisch einordnen.

Netto im gewählten Zeitraum
--
Monatliches Netto
--
Jährliches Netto
--
Steuern pro Monat
--
Solidaritätszuschlag pro Monat
--
Kirchensteuer pro Monat
--
Krankenversicherung pro Monat
--
Pflegeversicherung pro Monat
--
Rentenversicherung pro Monat
--
Arbeitslosenversicherung pro Monat
--
Versicherungen gesamt pro Monat
--
Gesamtabzüge pro Monat
--
Nettoquote
--

Verwandte Rechner