Eingaben

  • Der Rechner eignet sich für Solo-Selbstständige und Freiberufler ohne separate Gewerbesteuerlogik.
  • Bei PKV-Rückerstattungen, Selbstbehalten, Krankentagegeld oder individuellen Freibeträgen bleibt das Ergebnis eine Orientierung.
  • Weitere Einkünfte des Partners, Pflichtversorgung in Versorgungswerken oder freiwillige Altersvorsorge sind nicht automatisch eingerechnet.

Wie wird gerechnet? · Methodik

Vereinfachte Orientierung nach Rechtsstand 2026 — ersetzt keine Steuerberatung.

Vom Gewinn werden Einkommensteuer (inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer) sowie die selbst getragenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen; übrig bleibt das Netto.

Netto (vereinfacht)
Gewinn − Einkommensteuer − Soli − Kirchensteuer − Kranken-/Pflegeversicherung

Rechenweg & Annahmen

  • Der Rechner bildet Solo-Selbstständige über Einkommensteuer auf den Gewinn ab, nicht über Lohnsteuer.
  • Private Kranken- und Pflegeversicherung werden als voller Cash-Abfluss gerechnet; einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
  • Der steuerlich relevante PKV-Basisanteil wird getrennt vom echten PKV-Beitrag geführt.
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden aus der modellierten Einkommensteuer hergeleitet.

Berechnungsmechanik

  • Der eingegebene Gewinn wird abhängig vom Zeitraum in Monats- und Jahreswerte überführt; die eigentliche Steuerlogik rechnet immer mit dem annualisierten Gewinn.
  • Die Einkommensteuer basiert auf dem Tarif 2026 mit Grundfreibetrag, Progressionszonen und Reichensteuersatz; bei Zusammenveranlagung wird der eingegebene Gewinn vereinfacht per Splitting halbiert und danach verdoppelt.
  • Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird die Steuer nochmals auf Basis eines um Kinderfreibeträge reduzierten Einkommens berechnet, damit Kinder unter 25 näherungsweise entlasten.
  • Die steuerliche Bemessungsgrundlage sinkt nur um den absetzbaren PKV-Basisanteil plus private Pflege-Pflichtversicherung, nicht um den gesamten PKV-Cash-Beitrag.
  • Der steuerlich relevante PKV-Basisanteil wird auf den tatsächlichen PKV-Monatsbeitrag begrenzt, damit kein unplausibler Abzug entsteht.

Versicherungslogik

  • Die private Krankenversicherung und die private Pflege-Pflichtversicherung werden als voller Cash-Abfluss ohne Arbeitgeberanteil gerechnet.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung bleiben in diesem Modell bewusst bei 0, weil sie für viele Solo-Selbstständige nicht pauschal verpflichtend sind.
  • Der Rechner trennt damit explizit zwischen Liquiditätswirkung der Versicherungen und ihrer steuerlichen Absetzbarkeit.

Ausgabeverhalten

  • Das jährliche Netto ist der Primärwert des Rechners; das monatliche Netto wird immer als Jahresnetto geteilt durch 12 ausgewiesen.
  • Alle Detailwerte für Steuer, Soli, Kirchensteuer und Versicherungen werden als Monatswerte gezeigt, damit der laufende Liquiditätseffekt sichtbar bleibt.
  • Warnhinweise reagieren auf fehlende Versicherungswerte, unplausiblen PKV-Basisanteil, Zusammenveranlagung und aktive Kirchensteuer.

Quellen & Prüfgrundlagen

Methodik & Quellen zuletzt geprüft: Juni 2026

Häufige Fragen

Bereit Geben Sie Werte ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Jährliches Netto
--

Gewinn nach Einkommensteuer sowie privater Kranken- und Pflegeversicherung für Solo-Selbstständige belastbar einordnen.

Monatliches Netto
--
Steuern pro Monat
--
Solidaritätszuschlag pro Monat
--
Kirchensteuer pro Monat
--
Krankenversicherung pro Monat
--
Pflegeversicherung pro Monat
--
Rentenversicherung pro Monat
--
Arbeitslosenversicherung pro Monat
--
Versicherungen gesamt pro Monat
--
Gesamtabzüge pro Monat
--
Nettoquote
--

Verwandte Rechner